Vom Feuer zum Wasser: Wasserführende Öfen

Ein wasserführender Ofen liefert angenehme Strahlungswärme und erzeugt Warmwasser für Ihr Gebäude.

Es gibt wasserführende Öfen mit variabler Wärmeaufteilung, wobei die Warmwassererzeugung nach Ihrem individuellen Wunsch und Bedarf erfolgt. Sie können jederzeit selbst entscheiden, wie viel Wärme Sie dem Raum und wie viel dem Heizwasser zuteilen möchten. Morgens können das beispielsweise 60% Warmwasser und 40% Raum sein, abends 35% Warmwasser und 65% Raum.

Das andere - etwas günstigere - Konzept sind wasserführende Öfen mit feststehendem Warmwasseranteil. Hier müssen Sie vor dem Bau Ihrer Anlage entscheiden, in welchem Verhältnis die Wärmeverteilung geregelt werden soll (beispielsweise 60% Wasser und 40% Raum)

Das Prinzip ist ganz einfach. Das erzeugte Warmwasser wird vom Ofen in einen Pufferspeicher gepumpt, von dort wird es an sämtliche Verbraucher (Heizwasser für Fußbodenheizung, für die Heizkörper, für die Wandheizung und natürlich Brauchwasser) verteilt. Auch die Solaranlage, eine Wärmepumpe oder eine Gastherme können an den Pufferspeicher angeschlossen werden.

Wichtig zu wissen:

Gesetzliche Bestimmung für das Betreiben einer wasserführenden Ofenanlage in Deutschland

Die novellierte und aktuell gültige 1. BImSchV regelt nicht nur die Emissionsgrenzwerte von Einzelfeuerstätten, sondern auch das Betreiben wasserführender Öfen und Kamine.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Ist eine wasserführende Ofenanlage als alleinige Heizung installiert, so wird diese als Zentralheizung bewertet und nicht mehr als Einzelfeuerstätte. Dies bedeutet, dass eine regelmäßige Messpflicht über den Kaminkehrer besteht. Die hierbei geforderten Grenzwerte für Zentralheizungsanlagen lassen sich in der Praxis mit einer handbeschickten Einzelfeuerstätte schwer erreichen.
  • Ist eine wasserführende Ofenanlage als untergeordnete Heizung installiert, so gilt diese als Zusatzheizung. In diesem Fall gibt es keine Erstmessung noch eine laufend wiederholende Messpflicht über den Kaminkehrer. Als Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis der wasserführenden Einzelfeuerstätte genügt der Nachweis der Typenprüfung über das am Gerät angebrachte Typenschild.
  • Grundsätzlich muss die Wärmeabgabe der Einzelfeuerstätte dem Wärmebedarf des Aufstellraumes angemessen sein. 

Fazit: Wasserführende Öfen oder Kamine können bedenkenlos in ein Heizsystem integriert werden, wenn diese nachrangig eingebunden sind. Dies bedeutet, dass ein klassischer Wärmeerzeuger wie Öl, Gas, Wärmepumpe, Strom vorhanden ist und mit einer wasserführenden Ofenanlage kombiniert wird. In der Kombination mit einer größeren Solar- oder Photovoltaikanlage werden gesonderte Berechnungsnachweise gefordert, um diese als „Hauptheizung“ einzustufen.

Eine Erstabnahme bezüglich der Erfüllung dieser Vorgaben erfolgt über den zuständigen Kaminkehrer.

Diese Bestimmung gilt nur für Neuanlagen, nicht für bestehende wasserführende Ofenanlagen.